Phone
Email
Whatsapp
Adresse
Instagram

Garantie

Die von uns vermittelten Neufahrzeuge besitzen eine 100% Herstellergarantie von bis zu 84 Monaten, die in ganz Europa gültig ist. Sie können somit im Garantiefall die betreffende Vertragswerkstatt vor Ort ansprechen.

Kein Vertragshändler kann sich dieser Werksgarantie entziehen!

Quelle: www.weko.ch (Wettbewerbskommission Schweiz)

Ziffer 5 lit. c: Gewährleistung, unentgeltlicher Kundendienst, Rückrufaktionen
Die Bekanntmachung bezweckt der Abschottung des schweizerischen Marktes für den Kraft-
fahrzeughandel entgegenzuwirken. Ungeachtet des Ortes des Kaufs eines Kraftfahrzeugs im
Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz haben die zugelassenen Werkstätten die
Verpflichtung, alle Kraftfahrzeuge der betreffenden Marke zu reparieren, die Garantien zu
gewähren, die kostenlose Wartung und sämtliche Arbeiten im Rahmen von Rückrufaktionen
durchzuführen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Kraftfahrzeug bei einem zugelassenen
Händler, durch einen bevollmächtigten Vermittler oder bei einem unabhängigen Wiederver-
käufer gekauft wurde.
Die Garantien, welche von den Kraftfahrzeuglieferanten an dem Ort gewährt werden, wo das
neue Kraftfahrzeug verkauft wird (sog. Hersteller- oder Werksgarantien), müssen unter den-
selben Bedingungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz Gültig-
keit haben. Davon zu unterscheiden sind vom Verkäufer vertraglich zugesicherte Leistungen
(sog. Gewährleistungen), die gegenüber diesem geltend zu machen sind.
Sofern sich Ansprüche aus der Garantie ergeben, sind diese auf zivilrechtlichem Weg durch-
setzbar. Auch die Frage, ob im Einzelfall ein Garantieanspruch oder ein sachlicher Grund zur
Verweigerung der Garantieleistung besteht, ist grundsätzlich von einem Zivilrichter zu beur-
teilen. Die Weko prüft hingegen, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Kraftfahrzeugimpor-
teur bzw. seine zugelassenen Händler/Werkstätten Parallel- und Direktimporte allenfalls
durch die Verweigerung von Leistungen aus der Werksgarantie wiederholt behindern.
Die Garantie verfällt nicht, wenn ein Endverbraucher sein Kraftfahrzeug durch eine unab-
hängige Werkstatt während der Dauer der Garantie des Kraftfahrzeuglieferanten reparieren
oder unterhalten lässt (einschließlich der Reparaturen aufgrund eines Unfalles), es sei denn,
die entsprechenden Arbeiten seien fehlerhaft durchgeführt worden.
Ein Endverbraucher ist somit nicht verpflichtet, sein Kraftfahrzeug während der Garantiedau-
er ausschliesslich innerhalb des Netzes zugelassener Werkstätten unterhalten oder reparie-
ren zu lassen.

Wenn Sie möchten, können Sie bei uns eine kostengünstige Garantieverlängerung abschließen, damit Sie noch lange an Ihrem Fahrzeug Freude haben.